Poduschka Partner

Wir vertreten die Kleinen gegen die Großen.

Verbraucherrecht. Europarecht. Durchsetzung.

Poduschka Partner ist eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei mit besonderem Schwerpunkt auf der Vertretung von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber wirtschaftlich starken Gegnern.

Wir führen Verfahren insbesondere gegen Banken, Versicherungen, Automobilhersteller, Telekommunikationsunternehmen, Energieversorger sowie große Internet- und Plattformunternehmen.

Mit besonderer Erfahrung vor OGH und EuGH und enger europäischer Vernetzung über die European Lawyers’ Union (UAE).

Recht haben ist das eine. Recht bekommen das andere.

Seit Jahrzehnten beschäftigen wir uns damit, wie Ansprüche nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern tatsächlich durchgesetzt werden können.

Erfahrung, die sich messen lässt
Betroffene im Dieselskandal20.000

Poduschka Partner vertrat im Dieselskandal insgesamt rund 20.000 Betroffene gegen unterschiedliche Automobilhersteller. Davon waren rund 10.000 Geschädigte Teil der VKI-Sammelklagen gegen Volkswagen. Diese Sammelklagen wurden als größte Klagswelle der Zweiten Republik Österreichs bezeichnet. Im Oktober 2024 wurden die VW-Sammelverfahren durch einen Vergleich mit einem Gesamtvolumen von 23 Millionen Euro beendet.

Laufende Dieselverfahren2.000

Auch heute vertritt Poduschka Partner weiterhin rund 2.000 Fahrzeugkäufer in Einzelverfahren aus dem Dieselkomplex gegen verschiedene Automobilhersteller. Damit gehört die rechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals weiterhin zu den größten laufenden Verfahrenskomplexen unserer Kanzlei.

OGH-Entscheidungen in fünf Jahren558

In 558 veröffentlichten zivilrechtlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der vergangenen fünf Jahre scheint Poduschka als Parteienvertreter auf. Das entspricht rund 5,2 % aller in diesem Zeitraum im RIS veröffentlichten zivilrechtlichen OGH-Entscheidungen.

Der europäischen Diesel-Verfahren> 80 %

Nach unserer laufenden Erfassung gehen mehr als 80 % der derzeit beim EuGH anhängigen Dieselverfahren auf österreichische Ausgangsverfahren unserer Kanzlei zurück. Diese machen bereits 30 % aller beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren aus. Auch in Österreich prägen wir die Rechtsprechung: Rund 90 % der OGH-Entscheidungen im Dieselskandal betreffen Verfahren unserer Kanzlei.

Stand der laufenden Verfahrenszahlen: September 2026.

→ Judikatur

Andere kennen die Judikatur. Wir machen sie.

Rechtsprechung entsteht nicht im Lehrbuch. Sie entsteht, weil konkrete Streitfragen vor Gericht gebracht, Argumente entwickelt und Rechtsfragen konsequent durch die Instanzen getragen werden. Zahlreiche von Poduschka Partner geführte Verfahren haben zu Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs geführt, die weit über den einzelnen Fall hinaus Bedeutung haben. Wir beschäftigen uns daher nicht nur damit, wie die bestehende Judikatur lautet. Wir führen Verfahren, in denen neue Judikatur entsteht.

Unsere Schwerpunkte

ZEHN RECHTSGEBIETE
01 Auto & Mobilität Dieselskandal, unzulässige Abschalteinrichtungen, Thermofenster, Herstellerhaftung, Fahrzeugkauf, Gewährleistung und Fahrzeugmängel. dieselanwalt.at 02 Banken, Kredite & Gebühren Kreditbearbeitungsgebühren, unzulässige Bankentgelte, Kreditverträge, Anlageberatung, Kapitalanlagen und Schadenersatzansprüche gegen Banken. 03 Versicherungen & Rechtsschutz Deckungsablehnungen, Rechtsschutzversicherung, freie Anwaltswahl, Prozesskosten, Lebensversicherungen und sonstige Versicherungsstreitigkeiten. 04 Verträge, AGB & unzulässige Klauseln Allgemeine Geschäftsbedingungen, intransparente oder gröblich benachteiligende Klauseln, Preisänderungen, Vertragsverlängerungen und Rücktrittsrechte. 05 Gewährleistung & Schadenersatz Mangelhafte Waren und Dienstleistungen, Reparatur, Austausch, Preisminderung, Vertragsauflösung, Garantie und Schadenersatz. 06 Onlinekauf, Abos & digitale Verträge Onlinehandel, Rücktrittsrechte, Abonnements, automatische Verlängerungen, Plattformen und digitale Vertragsmodelle. 07 Datenschutz & digitale Rechte DSGVO, Auskunft, Löschung, Datenweitergabe, Tracking, Bonitätsinformationen und Rechte gegenüber digitalen Plattformen. 08 Reisen & Fluggastrechte Flugverspätung, Annullierung, verpasste Anschlussflüge, Überbuchung, Gepäckprobleme und sonstige Ansprüche von Reisenden. 09 Betrug, Bankkonto & Zahlungsverkehr Phishing, Kreditkartenmissbrauch, unberechtigte Kontobelastungen, Onlinebetrug, Fake-Shops und Rückbuchungsmöglichkeiten. 10 Recht durchsetzen Beweise, Fristen, Sachverständige, Zeugen, Rechtsschutzversicherung, Prozesskosten und die praktische Durchsetzung von Ansprüchen.

Verbraucherrecht aus der Praxis

Verbraucherrecht beginnt häufig mit einer scheinbar einfachen Frage:

Manche dieser Fragen lassen sich rasch beantworten. Andere beschäftigen mehrere Gerichtsinstanzen und führen schließlich zum Obersten Gerichtshof oder zum Europäischen Gerichtshof. Unsere Arbeit beginnt deshalb nicht mit abstrakter Theorie, sondern mit dem konkreten Problem:

01

Was ist passiert?

02

Welche Ansprüche bestehen?

03

Gegen wen können sie durchgesetzt werden?

04

Welche Beweise benötigen wir?

→ Europäisches Verbraucherrecht

Verbraucherrecht ist heute vielfach Europarecht

Viele der wichtigsten Verbraucherrechte beruhen heute auf dem Recht der Europäischen Union. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat das Verbraucherrecht in den vergangenen Jahren wesentlich geprägt. Ein zentraler Gedanke des europäischen Verbraucherrechts ist dabei:

Deshalb endet unsere rechtliche Prüfung in vielen Verfahren nicht beim österreichischen Gesetz. Entscheidend kann sein, wie europäische Richtlinien und Verordnungen auszulegen sind, welche Rechte sie Verbrauchern verleihen und welche Konsequenzen Unternehmen tragen müssen, wenn sie gegen diese Regeln verstoßen. Gerade deshalb spielen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in unserer Arbeit eine besondere Rolle.

Ein Recht darf nicht nur theoretisch bestehen. Es muss praktisch wirksam sein.
→ Grundsatzentscheidungen

Ausgewählte Grundsatzentscheidungen

EuGHC-145/20

Unzulässige Abschalteinrichtung kann einen Fahrzeugmangel begründen

Der Europäische Gerichtshof stellte klar, dass ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht allein deshalb vertragsgemäß ist, weil es über eine gültige EG-Typgenehmigung verfügt. Die Entscheidung ist besonders wichtig, weil sie die Verbindung zwischen europäischem Abgasrecht und den zivilrechtlichen Ansprüchen des Fahrzeugkäufers deutlich macht.

EuGHC-134/20

Thermofenster und unzulässige Abschalteinrichtungen

Der Europäische Gerichtshof stellte grundlegende Anforderungen an temperaturabhängige Abschalteinrichtungen und die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen klar.

OGH10 Ob 2/23a

Schadenersatz unmittelbar gegen den Fahrzeughersteller

Der OGH bestätigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche des Fahrzeugkäufers unmittelbar gegen den Hersteller.

OGH10 Ob 27/23b

Minderwert des Fahrzeugs kann als Schaden geltend gemacht werden

Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass der Geschädigte den konkreten Minderwert seines Fahrzeugs als Schaden verlangen kann. Lässt sich dieser Minderwert nicht exakt feststellen, kann der Schaden unter bestimmten Voraussetzungen mit 5 bis 15 % des Kaufpreises bemessen werden.

OGH9 Ob 2/23v

Anspruch bleibt trotz Weiterverkaufs bestehen

Ein späterer Verkauf des betroffenen Fahrzeugs beseitigt einen bereits beim Erwerb entstandenen Schaden nicht automatisch.

OGH8 Ob 25/10z

Irrtumsanfechtung beim Wertpapierkauf möglich

Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass sich ein Anleger beim Kauf von Wertpapieren auf einen wesentlichen Irrtum über zentrale Produkteigenschaften beziehungsweise das Risiko der Veranlagung berufen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann daher eine Irrtumsanfechtung des Wertpapiergeschäfts möglich sein.

OGH4 Ob 129/12t

Bankenhaftung bei ausgelagerter Anlageberatung

Eine Bank kann auch für Beratungsfehler selbständiger Vermittler verantwortlich sein, wenn diese entsprechend in ihren Vertrieb eingebunden sind. Die Einschaltung externer Vermittler schließt die eigene Verantwortung der Bank daher nicht automatisch aus.

EuGHC-479/18

Spätrücktritt bei Lebensversicherungen

Fehlerhafte Informationen über das Rücktrittsrecht können dazu führen, dass ein Rücktritt noch lange nach Vertragsabschluss möglich ist.

OGH7 Ob 104/23d

Rechtsschutzversicherer dürfen den Haftungsprozess nicht vorwegnehmen

Bei der Deckungsprüfung darf ein Rechtsschutzversicherer strittige Tatsachenfragen nicht so beurteilen, als wäre das spätere Gerichtsverfahren bereits entschieden.

Große Verfahren begleiten uns seit Jahrzehnten

Die Erfahrung der Kanzlei mit umfangreichen Verfahren und einer großen Zahl geschädigter Personen begann lange vor dem Dieselskandal.

  1. rund 1.000

    Causa Meinl

    Zwischen 2008 und 2015 vertrat Poduschka Partner rund 1.000 Betroffene im Zusammenhang mit der Causa Meinl.

  2. rund 1.200

    Causa Immofinanz

    Im Zusammenhang mit der Causa Immofinanz vertrat Poduschka Partner rund 1.200 Betroffene.

  3. rund 20.000

    Dieselskandal

    Im Dieselskandal vertrat Poduschka Partner insgesamt rund 20.000 Betroffene gegen unterschiedliche Fahrzeughersteller. Rund 10.000 davon waren Teil der VKI-Sammelklagen gegen Volkswagen - der größten Klagswelle der Zweiten Republik Österreichs.

  4. rund 2.000

    Heute

    Heute führt Poduschka Partner weiterhin rund 2.000 Einzelverfahren im Dieselkomplex.

Diese Entwicklung zeigt, dass die Erfahrung mit großen und komplexen Verfahrenskomplexen kein neues Geschäftsfeld, sondern seit vielen Jahren ein wesentlicher Teil der Arbeit von Poduschka Partner ist.

Michael Poduschka

Rechtsanwalt. Verbraucherrecht. Europa.

Michael Poduschka ist seit rund drei Jahrzehnten als Rechtsanwalt tätig. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf komplexen Verbraucherfällen, Massenverfahren, Grundsatzprozessen und der Verbindung von österreichischem Zivilrecht mit europäischem Verbraucherrecht. Als First Vice President der European Lawyers’ Union (UAE) und Leiter der Consumer Law Commission ist er auch auf europäischer Ebene im fachlichen Austausch zum Verbraucherrecht tätig.

Wie können Verbraucher und kleinere Unternehmen ihre Rechte gegenüber wirtschaftlich und organisatorisch überlegenen Unternehmen tatsächlich durchsetzen?
Mag. Michael Poduschka, Rechtsanwalt
Mag. Michael Poduschka · Rechtsanwalt · Hauptsitz Linz
Besprechung in der Kanzlei
→ Kanzlei

Unser Team

Poduschka Partner ist ein Team aus Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten sowie juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gemeinsam an der Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandantinnen und Mandanten arbeiten. Gerade die Bearbeitung umfangreicher Einzel- und Massenverfahren erfordert neben juristischer Erfahrung auch Spezialisierung, klare interne Strukturen und enge Zusammenarbeit. Hinter den zahlreichen Verfahren vor österreichischen Gerichten, dem Obersten Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof steht deshalb nicht nur eine Person, sondern ein eingespieltes Team.

Unser Team kennenlernen
4,9★rund 240 Rezensionen · Google, Standort Linz
Bekannt aus ORF Der Standard Krone OÖ Nachrichten European Lawyers' Union
Poduschka Partner

Recht haben. Recht bekommen.

Große Unternehmen verfügen über Rechtsabteilungen, spezialisierte Berater, finanzielle Ressourcen und jahrelange Prozesserfahrung. Ein einzelner Verbraucher verfügt über all das meistens nicht. Verbraucherschutz bedeutet dabei nicht, dass Verbraucher automatisch recht haben und Unternehmen automatisch unrecht. Es geht darum, ungleiche Kräfteverhältnisse auszugleichen und bestehende Rechte tatsächlich durchsetzbar zu machen. Genau dafür arbeiten wir.

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