Mag. Michael Poduschka
Mag. Michael Poduschka · Rechtsanwalt
Michael Poduschka

Rechtsanwalt. Verbraucherrecht. Europa.

Ich bin seit rund drei Jahrzehnten als Rechtsanwalt tätig. Seit vielen Jahren liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit auf der Vertretung von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber wirtschaftlich deutlich stärkeren Gegnern.

Banken, Versicherungen, Automobilhersteller, Telekommunikationsunternehmen, Plattformen und andere große Unternehmen verfügen über spezialisierte Rechtsabteilungen, erhebliche finanzielle Ressourcen und jahrelange Prozesserfahrung. Dem steht häufig ein einzelner Verbraucher oder ein kleines Unternehmen gegenüber.

Genau dieses Ungleichgewicht ist für mich der Ausgangspunkt anwaltlicher Arbeit.

Zulassung
Rechtsanwalt seit rund drei Jahrzehnten
Europa
First Vice President European Lawyers’ Union
Facharbeit
Leiter der Consumer Law Commission
Standort
Hauptsitz Linz
Verbraucher haben nicht automatisch recht. Große Unternehmen haben nicht automatisch unrecht.

Aber Rechte haben nur dann einen Wert, wenn sie auch tatsächlich durchgesetzt werden können.

Private Enforcement – Europarecht muss durchgesetzt werden

Ein wesentlicher Teil meiner anwaltlichen Arbeit beruht auf dem Gedanken des Private Enforcement.

Darunter verstehe ich die Durchsetzung europäischer Rechte durch den Einzelnen vor den nationalen Gerichten. Die Europäische Union kann noch so weitreichende Rechte schaffen – wenn sie vor den Gerichten der Mitgliedstaaten nicht wirksam durchgesetzt werden, bleiben sie Theorie.

Für mich ergibt sich daraus eine besondere Verantwortung der europäischen Anwaltschaft:

Es ist Aufgabe der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Europäischen Union, europäisches Recht vor den nationalen Gerichten zur Geltung zu bringen.

Wir müssen unionsrechtliche Argumente erkennen, sie konsequent vortragen und darauf bestehen, dass Richtlinien, Verordnungen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs tatsächlich angewendet werden.

Und wenn ein nationales Gericht eine entscheidende unionsrechtliche Frage anders beurteilt oder ihre europäische Dimension nicht ausreichend berücksichtigt, darf die Auseinandersetzung nicht dort enden.

Dann ist es Aufgabe des Rechtsanwalts, darauf hinzuwirken, dass diese Frage im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird.

Genau so funktioniert europäischer Rechtsschutz: Ein konkreter Fall beginnt vor einem nationalen Gericht und kann schließlich in Luxemburg eine Rechtsfrage klären, die Auswirkungen weit über den einzelnen Kläger hinaus hat.

Für mich lässt sich Private Enforcement deshalb auf drei Schritte reduzieren:

01

Europäische Rechte erkennen.

02

Sie vor den nationalen Gerichten durchsetzen.

03

Und ungeklärte unionsrechtliche Fragen zum EuGH bringen.

Ein Recht darf nicht nur auf dem Papier stehen. Es muss in der Wirklichkeit funktionieren.

Vom einzelnen Verfahren zur europäischen Rechtsprechung

Diese Haltung prägt meine Prozessführung.

Rechtsprechung entsteht nicht abstrakt. Sie entsteht, weil ein konkreter Kläger bereit ist, eine Rechtsfrage gerichtlich klären zu lassen, weil Argumente entwickelt werden und weil ein Verfahren erforderlichenfalls durch mehrere Instanzen geführt wird.

Zahlreiche von Poduschka Partner geführte Verfahren haben in den vergangenen Jahren zu Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs geführt.

Das gilt für Kapitalmarkt- und Bankenrecht ebenso wie für Versicherungsrecht, Rechtsschutzversicherung und besonders für den Dieselskandal.

Allein in den vergangenen fünf Jahren scheint Poduschka laut RIS in 558 veröffentlichten zivilrechtlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs als Parteienvertreter auf.

Verfahrensvorbereitung am Hauptsitz Linz
Verfahrensvorbereitung am Hauptsitz Linz

Der Dieselskandal wird zunehmend europäisch entschieden

Besonders sichtbar wird diese Entwicklung derzeit im Dieselskandal.

Anfang September 2026 waren beim Europäischen Gerichtshof rund 960 Verfahren registriert. Mehr als 400 davon betrafen Dieselverfahren, die nahezu ausschließlich aus Österreich stammten.

Verfahren beim EuGH960

registriert Anfang September 2026

davon Dieselverfahren> 400

nahezu ausschließlich aus Österreich

Stand: Anfang September 2026

Nachdem zahlreiche österreichische Verfahren bereits zu Entscheidungen des OGH und des EuGH geführt hatten, legen inzwischen auch Gerichte erster Instanz ungeklärte Fragen unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vor.

Damit wird aus einem vermeintlich österreichischen Verbraucherproblem eine europäische Rechtsfrage.

Für mich zeigt gerade diese Entwicklung, welche Bedeutung Private Enforcement haben kann: Ein einzelner Fahrzeugkäufer führt ein Verfahren vor einem österreichischen Bezirksgericht – und die daraus entstehende Vorlagefrage kann letztlich Auswirkungen auf Verbraucher und Hersteller in der gesamten Europäischen Union haben.

Verfahren mit vielen tausend Betroffenen

Die Arbeit an großen Verfahrenskomplexen begann für uns lange vor dem Dieselskandal.

rund 1.000

Causa Meinl

Poduschka Partner vertrat unter anderem rund 1.000 Anleger im Zusammenhang mit der Causa Meinl.

rund 1.200

Immofinanz

Rund 1.200 Betroffene im Zusammenhang mit Immofinanz.

rund 20.000

Dieselskandal

Im Dieselskandal haben wir insgesamt rund 20.000 Betroffene gegen verschiedene Fahrzeughersteller vertreten. Rund 10.000 davon waren Teil der VKI-Sammelklagen gegen Volkswagen.

Diese Verfahren zeigen zugleich, warum die Durchsetzung von Verbraucherrechten häufig mehr verlangt als die juristische Beurteilung eines einzelnen Falls.

Massenverfahren benötigen Strategie, Organisation, technische Infrastruktur und die Bereitschaft, zentrale Rechtsfragen konsequent bis zu den Höchstgerichten zu führen.

David gegen Goliath

Ich beschreibe meine anwaltliche Tätigkeit gerne mit dem Bild von David gegen Goliath.

Seit rund 30 Jahren bin ich Rechtsanwalt, seit etwa 20 Jahren stehe ich dabei nahezu ausschließlich auf der Seite jener, die gegenüber wirtschaftlich wesentlich stärkeren Gegnern ihre Rechte durchsetzen müssen.

Die „Kleinen“ sind dabei keineswegs nur Verbraucher. Dazu gehören auch kleine und mittlere Unternehmen.

Was sie verbindet, ist das strukturelle Ungleichgewicht: Auf der einen Seite stehen Unternehmen mit Rechtsabteilungen, spezialisierten Anwälten, finanziellen Ressourcen und jahrelanger Prozesserfahrung. Auf der anderen Seite steht oft ein einzelner Mensch oder ein kleines Unternehmen, für das wirtschaftlich sehr viel auf dem Spiel steht.

Der Vergleich mit David und Goliath soll dabei nicht bedeuten, dass der „Kleine“ immer recht hat.

Die entscheidende Frage lautet vielmehr:

Besteht ein Anspruch – und wenn ja, wie kann er tatsächlich durchgesetzt werden?

Denn zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt oft ein erheblicher Unterschied.

European Lawyers’ Union

Meine europäische Ausrichtung beschränkt sich nicht auf Verfahren vor dem EuGH.

Ich bin First Vice President der European Lawyers’ Union (UAE) und leite deren Consumer Law Commission.

Die European Lawyers’ Union verbindet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus zahlreichen europäischen Staaten und ermöglicht einen unmittelbaren fachlichen Austausch über nationale Grenzen hinweg.

Für mich ist diese Tätigkeit eng mit meiner anwaltlichen Arbeit verbunden.

Europäisches Recht kann nur dann wirksam sein, wenn Rechtsanwälte über nationale Grenzen hinweg zusammenarbeiten, unterschiedliche Rechtssysteme verstehen und voneinander lernen.

Private Enforcement ist daher nicht nur eine Frage einzelner Prozesse. Es ist auch eine Frage europäischer Zusammenarbeit.

European Lawyers’ Union

Rechtsprechung nicht nur beobachten, sondern mitgestalten

Meine Arbeit ist deshalb nicht darauf beschränkt, bestehende Judikatur anzuwenden.

Viele Verfahren beginnen gerade dort, wo es noch keine eindeutige Antwort gibt.

Welche Rechte vermittelt eine europäische Richtlinie dem Einzelnen?

Wann muss ein nationales Gericht dem EuGH eine Frage vorlegen?

Wie muss ein Schadenersatzanspruch ausgestaltet sein, damit er tatsächlich wirksam und abschreckend ist?

Wann darf nationales Verjährungsrecht die Durchsetzung eines unionsrechtlichen Anspruchs beschränken?

Solche Fragen entscheiden nicht nur einen einzelnen Fall.

Sie können darüber entscheiden, wie europäisches Recht künftig in tausenden anderen Fällen angewendet wird.

Das ist auch der Grund, warum ich glaube, dass Anwälte bei der Entwicklung des europäischen Rechts eine aktivere Rolle spielen müssen.

Es reicht nicht, die Rechtsprechung des EuGH zu lesen.

Man muss die Fragen, die noch nicht beantwortet sind, erkennen, sie in konkreten Verfahren aufwerfen und – wenn erforderlich – nach Luxemburg bringen.

Mein Grundsatz

Für mich lässt sich mein Verständnis des europäischen Verbraucherrechts auf einen einfachen Satz reduzieren:

Ein Recht darf nicht nur theoretisch bestehen. Es muss praktisch wirksam sein.

Und wenn wirtschaftlich starke Unternehmen europäische Regeln nicht einhalten, darf die Antwort darauf nicht darin bestehen, dass der einzelne Verbraucher resigniert.

Dann beginnt die Aufgabe des Rechtsanwalts.

Michael Poduschka

Europäisch vernetzt. Im Verbraucherrecht engagiert.

Michael Poduschka ist First Vice President der European Lawyers’ Union (UAE) und leitet die Consumer Law Commission der Organisation. Die European Lawyers’ Union ist ein europaweites Netzwerk von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Die Tätigkeit dort verbindet die praktische Prozessführung in Österreich mit dem fachlichen Austausch auf europäischer Ebene. Für Poduschka Partner ist diese europäische Vernetzung besonders wichtig, weil ein wesentlicher Teil des modernen Verbraucherrechts durch europäische Richtlinien, Verordnungen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägt wird.

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