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Auto & Mobilität

Fahrzeugkauf, Dieselskandal, Gewährleistung und Elektroautos

Ein Fahrzeug ist für viele Menschen eine der größten privaten Anschaffungen. Probleme können entstehen, wenn nach dem Kauf technische Mängel auftreten, ein Fahrzeug einen nicht offengelegten Vorschaden hat, zugesicherte Eigenschaften fehlen, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist oder ein Elektroauto wesentliche Angaben zu Reichweite oder Batteriekapazität nicht erfüllt.

Fachlich verantwortlich: Mag. Michael Poduschka, RechtsanwaltStand: September 2026

Poduschka Partner berät und vertritt Verbraucher insbesondere bei mangelhaften Neu- und Gebrauchtwagen, Gewährleistungsfällen, Ansprüchen gegen Fahrzeughersteller, dem Dieselskandal sowie rechtlichen Problemen rund um Elektrofahrzeuge.

Entscheidend ist dabei häufig nicht nur, ob etwas am Fahrzeug nicht funktioniert, sondern ob ein rechtlich relevanter Mangel besteht, wann dessen Ursache entstanden ist, welche Eigenschaften vereinbart wurden und wie sich das beweisen lässt.

Informationen zu unseren Dieselverfahren finden Sie auch auf dieselanwalt.at .

Fahrzeugkauf: Welche Rechte habe ich bei einem mangelhaften Auto?

Ein Fahrzeugmangel kann viele Formen haben: Motor- oder Getriebeprobleme, Warnleuchten, ungewöhnliche Geräusche, Rost, Ölverlust, Elektronikprobleme, verschwiegene Unfallschäden oder Eigenschaften, die beim Verkauf zugesagt wurden, tatsächlich aber fehlen.

Bei einem Kauf von einem Händler durch einen Verbraucher kann die gesetzliche Gewährleistung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Bei neuen beweglichen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann sie nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam auf ein Jahr verkürzt werden.

Besonders wichtig ist die Beweisfrage.

Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres hervor, hilft dem Verbraucher grundsätzlich eine gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Der Verbraucher muss aber weiterhin beweisen können, dass überhaupt ein Mangel besteht.

Mangel oder bloßer Verschleiß?

Gerade bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese Abgrenzung häufig schwierig.

Ein zehn Jahre altes Fahrzeug mit hoher Kilometerleistung darf nicht nach demselben Maßstab beurteilt werden wie ein Neuwagen. Normale Abnützung ist noch kein Mangel.

Andererseits muss auch ein Gebrauchtwagen grundsätzlich dem entsprechen, was vereinbart wurde.

Aussagen wie „verkehrssicher“, „unfallfrei“, „servicegepflegt“, „sofort fahrbereit“ oder „Pickerl neu“ können rechtlich erhebliche Bedeutung haben.

Verbesserung, Preisminderung oder Vertragsauflösung?

Bei einem behebbaren Mangel hat der Verkäufer grundsätzlich zunächst die Möglichkeit, den Mangel zu verbessern.

Scheitert die Verbesserung, wird sie verweigert oder unzumutbar verzögert oder kann der Mangel sinnvoll nicht beseitigt werden, können je nach Fall Preisminderung oder Vertragsauflösung in Betracht kommen.

Ob ein Mangel geringfügig ist, lässt sich nicht anhand einer fixen Prozentsatztabelle bestimmen.

Gerade bei technischen Fahrzeugmängeln spielen Sachverständigengutachten häufig eine zentrale Rolle.

Gebrauchtwagen und verschwiegene Unfallschäden

Wurde ein Fahrzeug ausdrücklich als unfallfrei verkauft und stellt sich später ein erheblicher Vorschaden heraus, können je nach Sachverhalt Gewährleistung, Irrtumsanfechtung und bei bewusster Täuschung weitere Ansprüche in Betracht kommen.

Entscheidend ist die Beweissicherung.

Wichtig können insbesondere sein:

  • Kaufvertrag
  • Inserat
  • Nachrichten mit dem Verkäufer
  • Fotos
  • Werkstattberichte
  • Lackschichtmessungen
  • Zeugen des Verkaufsgesprächs

Wer einen erheblichen Vorschaden entdeckt, sollte den Zustand nach unserer Auffassung möglichst dokumentieren, bevor Veränderungen oder umfangreiche Reparaturen durchgeführt werden.

Privatkauf: „Keine Gewährleistung“ bedeutet nicht immer keine Rechte

Bei einem Kauf zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Ein solcher Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer aber nicht ohne Weiteres, wenn er bewusst falsche Angaben macht, bekannte Mängel verschweigt oder eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich zusichert.

Wurde beispielsweise trotz Gewährleistungsausschluss ausdrücklich zugesichert, das Fahrzeug sei unfallfrei oder technisch einwandfrei, kann diese Zusage weiterhin rechtlich entscheidend sein.

Dieselskandal und unzulässige Abschalteinrichtungen

Der Dieselskandal zeigt besonders deutlich, warum modernes Verbraucherrecht häufig technisches Wissen, nationales Zivilrecht und Europarecht miteinander verbindet.

Für einen Käufer ist nicht erkennbar, wie die Motorsteuerung programmiert wurde oder unter welchen Bedingungen die Abgasreinigung tatsächlich arbeitet.

Nach unserer Auffassung durfte ein Käufer grundsätzlich erwarten, ein Fahrzeug zu erhalten, das den rechtlichen Zulassungs- und Emissionsvorgaben entspricht.

Der Dieselskandal betrifft längst nicht nur Volkswagen und den EA189.

In Verfahren und technischen Untersuchungen standen beziehungsweise stehen unter anderem Fahrzeuge oder Motoren von Volkswagen, Audi, Seat, Škoda, Mercedes-Benz, BMW, Renault, Fiat, Opel, Peugeot, Volvo, Ford, Dacia und weiteren Herstellern im Fokus.

Unsere Einschätzung

Aus unserer Sicht betrifft der Dieselskandal grundsätzlich Dieselfahrzeuge sämtlicher Hersteller, die im relevanten Zeitraum bis Ende August 2018 erstmals zugelassen wurden.

Die entscheidende Frage ist für uns heute daher häufig nicht mehr, ob es bei einem solchen Fahrzeug überhaupt problematische Emissionsstrategien gibt.

Die entscheidende Frage lautet vielmehr:

Können wir die konkrete unzulässige Abschalteinrichtung im einzelnen Verfahren auch beweisen?

Genau hier unterscheiden sich Motoren, Hersteller, Softwarestände und Beweislagen erheblich.

Was ist ein Thermofenster?

Bei einem sogenannten Thermofenster wird die Wirksamkeit der Abgasrückführung von der Außentemperatur abhängig gemacht.

Innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs arbeitet die Abgasreinigung stärker, außerhalb dieses Bereichs wird sie reduziert.

Die Berufung auf Motorschutz macht eine solche Strategie nicht automatisch rechtmäßig.

Der Europäische Gerichtshof hat die Voraussetzungen für die Rechtfertigung von Abschalteinrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich präzisiert und eingeschränkt.

Auch ein Fahrzeug ohne klassische Prüfstandserkennung kann daher rechtlich betroffen sein.

Welche Ansprüche gibt es im Dieselskandal?

Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche Ansprüche in Betracht.

Rückabwicklung

Der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und verlangt den Kaufpreis beziehungsweise den nach der jeweiligen Anspruchsgrundlage geschuldeten Betrag zurück.

Für bereits gefahrene Kilometer kann eine Nutzungsentschädigung zu berücksichtigen sein.

Minderwert

Der Käufer behält das Fahrzeug und verlangt Schadenersatz dafür, dass er ein Fahrzeug erworben hat, das aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung weniger wert war als ein ordnungsgemäßes Fahrzeug.

Die österreichische Rechtsprechung arbeitet in bestimmten Konstellationen mit einer Größenordnung von etwa 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises, wenn der konkrete Schaden nicht exakt ermittelt werden kann.

Bereits verkauftes Fahrzeug

Auch ein späterer Weiterverkauf lässt einen beim ursprünglichen Erwerb bereits entstandenen Schaden nicht automatisch verschwinden.

Für die Berechnung können Kaufpreis, Verkaufspreis, Kilometerstand und Verkaufszeitpunkt von Bedeutung sein.

Rechtsschutzversicherung im Dieselskandal

Dieselverfahren können wegen technischer Gutachten, hoher Streitwerte, mehrerer Instanzen und europarechtlicher Fragen erhebliche Kosten verursachen.

Eine passende Rechtsschutzversicherung kann daher entscheidend sein.

Allerdings kommt es darauf an, welcher Rechtsschutzbaustein vereinbart wurde, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, wann das Fahrzeug gekauft wurde und ob zwischenzeitlich die Rechtsschutzversicherung gewechselt wurde.

Eine Ablehnung wegen angeblicher Aussichtslosigkeit, Verjährung oder fehlender Deckung sollte nach unserer Erfahrung nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Elektroautos: Reichweite, Batterie und zugesicherte Eigenschaften

Bei Elektrofahrzeugen ist die Reichweite häufig eine kaufentscheidende Eigenschaft.

Allerdings ist nicht jede Abweichung von einer Prospektangabe automatisch ein Mangel.

Ein WLTP-Wert ist ein standardisierter Prüfwert und entspricht nicht zwingend der tatsächlichen Reichweite bei Kälte, Heizung, Autobahnfahrt, Gegenwind oder voller Beladung.

Anders kann es aussehen, wenn der Verkäufer auf konkrete Nachfrage eine bestimmte Sommer- oder Winterreichweite ausdrücklich zusichert und für ihn erkennbar ist, dass diese Aussage für den Käufer wesentlich ist.

Eine solche Zusage kann Vertragsinhalt werden.

Auch die Batteriekapazität kann entscheidend sein

Bei Angaben wie „75 kWh“ muss geklärt werden, was tatsächlich gemeint ist.

Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen

  • Bruttokapazität,
  • Nettokapazität,
  • tatsächlich nutzbarer Batteriekapazität.

Wenn eine bestimmte Kapazität beworben oder ausdrücklich zugesichert wurde und das Fahrzeug diese Eigenschaft bereits bei Übergabe nicht aufwies, können daraus rechtliche Konsequenzen entstehen.

Entscheidend ist die anfängliche Beschaffenheit des Fahrzeugs – nicht bloß eine spätere normale Batteriealterung.

Erfahrung im Dieselskandal

Poduschka Partner vertrat im Dieselskandal insgesamt rund 20.000 Betroffene gegen unterschiedliche Automobilhersteller. Davon waren rund 10.000 Geschädigte Teil der VKI-Sammelklagen gegen Volkswagen. Diese Sammelklagen wurden als größte Klagswelle der Zweiten Republik Österreichs bezeichnet. Im Oktober 2024 wurden die VW-Sammelverfahren durch einen Vergleich mit einem Gesamtvolumen von 23 Millionen Euro beendet.

Auch heute vertritt Poduschka Partner weiterhin rund 2.000 Fahrzeugkäufer in Einzelverfahren aus dem Dieselkomplex gegen verschiedene Automobilhersteller. Damit gehört die rechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals weiterhin zu den größten laufenden Verfahrenskomplexen unserer Kanzlei.

Aktuelle Verfahren und europäische Rechtsprechung

Nach unserer laufenden Erfassung gehen mehr als 80 % der derzeit beim EuGH anhängigen Dieselverfahren auf österreichische Ausgangsverfahren unserer Kanzlei zurück. Diese machen bereits 30 % aller beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren aus. Auch in Österreich prägen wir die Rechtsprechung: Rund 90 % der OGH-Entscheidungen im Dieselskandal betreffen Verfahren unserer Kanzlei.

Stand der laufenden Verfahrenszahlen: September 2026.

EuGH C-343/19 – Österreichischer Gerichtsstand gegen Volkswagen

Der EuGH stellte klar, dass der Schaden beim Erwerb eines mit unzulässiger Manipulationssoftware ausgestatteten Fahrzeugs grundsätzlich dort eintreten kann, wo das Fahrzeug gekauft wurde. Damit wurde österreichischen Verbrauchern der Zugang zu österreichischen Gerichten für Klagen gegen ausländische Fahrzeughersteller wesentlich erleichtert.

EuGH C-134/20 – Thermofenster nach dem Software-Update

Auch eine nachträglich im Rahmen eines Software-Updates eingesetzte temperaturabhängige Steuerung der Abgasreinigung kann eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Ein rechtswidriger Zustand kann daher nicht einfach dadurch beseitigt werden, dass eine unzulässige Strategie durch eine andere rechtlich problematische Strategie ersetzt wird.

EuGH C-145/20 – Thermofenster, Fahrzeugmangel und Vertragsaufhebung

Diese Entscheidung gehört zu den zentralen europäischen Entscheidungen des Dieselskandals. Der EuGH stellte klar, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Fahrzeugmangel begründen kann. Eine vorhandene Typgenehmigung macht das Fahrzeug nicht automatisch vertragsgemäß. Auch die Annahme, ein solcher Mangel sei bloß geringfügig, wurde vom EuGH deutlich eingeschränkt.

EuGH C-81/23 – Österreichischer Gerichtsstand gegen italienische Hersteller

Der EuGH konkretisierte die internationale Zuständigkeit bei Schadenersatzklagen österreichischer Käufer gegen ausländische Fahrzeug- und Motorenhersteller. Damit wurde die bereits mit C-343/19 entwickelte Linie zum Schadensort und zur Zuständigkeit österreichischer Gerichte weiterentwickelt.

OGH 10 Ob 2/23a – Österreichische Grundsatzentscheidung zum Dieselskandal

Diese Entscheidung gehört zu den wichtigsten österreichischen Dieselentscheidungen. Der OGH setzte die Vorgaben des EuGH zur unzulässigen Abschalteinrichtung in das österreichische Kaufrecht um. Ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann mangelhaft sein und eine Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtfertigen.

OGH 10 Ob 27/23b – Schadenersatz von grundsätzlich 5 bis 15 Prozent

Der OGH entwickelte für bestimmte Schadenersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller eine Bandbreite von grundsätzlich 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Die Schadenshöhe kann vom Gericht nach § 273 ZPO festgesetzt werden. Ein aufwendiges Sachverständigengutachten über den individuellen Minderwert ist daher nicht in jedem Fall erforderlich.

OGH 9 Ob 2/23v – Anspruch bleibt auch nach Weiterverkauf bestehen

Der Schaden kann bereits beim Erwerb eines manipulierten Fahrzeugs entstehen. Wird das Fahrzeug später verkauft, beseitigt dies den ursprünglichen Schaden nicht automatisch. Damit können auch ehemalige Fahrzeughalter weiterhin Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller besitzen.

OGH 9 Ob 33/23b – Verjährung im Dieselskandal

Allgemeine Medienberichte über den Dieselskandal bedeuten nicht automatisch, dass der Käufer bereits ausreichende Kenntnis über die Betroffenheit seines konkreten Fahrzeugs besitzt. Für den Beginn der Verjährung kommt es auf die Kenntnis jener Umstände an, die für den konkreten Schadenersatzanspruch maßgeblich sind.

OGH 4 Ob 202/23v – Beweislast nach einem Software-Update

Hat ein Käufer nachgewiesen, dass sein Fahrzeug ursprünglich mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war, kann die Frage entscheidend werden, ob ein späteres Software-Update diesen rechtswidrigen Zustand tatsächlich beseitigt hat. Der Hersteller kann dabei nicht sämtliche Beweisrisiken auf den Verbraucher abwälzen.

OGH 8 Ob 70/23m – Konkreter Minderwert kann relevant bleiben

Die vom OGH entwickelte Schadenersatzbandbreite bedeutet nicht, dass ein konkret nachgewiesener Schaden in jedem Fall unbeachtlich wäre. Kann ein höherer tatsächlicher Minderwert nachgewiesen werden, kann dieser bei der Schadensberechnung von Bedeutung sein.

OGH 6 Ob 197/23y – Thermofenster nach Software-Update

Ein Software-Update beseitigt einen Schaden nicht automatisch. Bleibt danach eine unzulässige temperaturabhängige Steuerung der Abgasreinigung bestehen, können weiterhin Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller bestehen.

OGH 8 Ob 81/23d – Verjährung nach vermeintlicher Problemlösung

Wenn ein Hersteller eine Maßnahme als Lösung eines Problems anbietet, darf ein Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen darauf vertrauen, dass der Mangel tatsächlich behoben wurde. Stellt sich erst später heraus, dass dies nicht der Fall war, kann dies für den Beginn der Verjährungsfrist von erheblicher Bedeutung sein.

OGH 9 Ob 56/24m – Typgenehmigung schützt den Hersteller nicht automatisch

Ein Hersteller kann sich nicht ohne Weiteres darauf berufen, wegen einer behördlichen Typgenehmigung auf die Rechtmäßigkeit seiner Abschalteinrichtung vertraut zu haben. Von Bedeutung ist insbesondere, ob die Genehmigungsbehörde den tatsächlich eingesetzten technischen Mechanismus vollständig kannte.

OGH 2 Ob 158/23h – Fahrzeughersteller und Motorenhersteller

Der OGH differenzierte zwischen der unionsrechtlich geprägten Haftung eines Fahrzeugherstellers und der Haftung eines bloßen Motorenherstellers. Die Entscheidung ist insbesondere für Konzern- und Herstellerkonstellationen wichtig, in denen Fahrzeug und Motor von unterschiedlichen Unternehmen stammen.

OGH 4 Ob 121/24h – Thermofenster bleibt auch nach einem Update relevant

Auch nach Entfernung einer ursprünglichen Prüfstanderkennung kann ein danach eingesetztes Thermofenster weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Ein Software-Update führt daher nicht automatisch dazu, dass Schadenersatzansprüche entfallen.

OGH 3 Ob 188/24d – Zugesagte Reichweite eines Elektroautos

Eine konkrete Zusage über die tatsächliche Reichweite eines Elektrofahrzeugs kann Vertragsinhalt und für die Kaufentscheidung wesentlich werden. Wird beispielsweise ausdrücklich erklärt, dass ein Fahrzeug auch im Winter eine bestimmte Reichweite erreicht, und bleibt die tatsächliche Reichweite erheblich dahinter zurück, kann ein wesentlicher Geschäftsirrtum vorliegen. Besonders bedeutsam ist, dass sich ein Verkäufer nicht ohne Weiteres auf eine Schriftformklausel zurückziehen kann, wenn er selbst zuvor eine konkrete kaufentscheidende mündliche Zusage gemacht hat.

Fragen & Antworten

60 häufige Fragen zu Auto & Mobilität

60 Fragen

Fahrzeugkauf & Gewährleistung

Habe ich Gewährleistung, wenn mein Auto nach dem Kauf kaputtgeht?

Möglicherweise. Entscheidend ist insbesondere, ob ein rechtlich relevanter Mangel besteht und ob dieser bei Übergabe bereits vorhanden oder zumindest angelegt war.

Ein später auftretender Defekt allein beweist das noch nicht.

Wie lange gilt die Gewährleistung beim Autokauf?

Bei neuen beweglichen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist im Verbrauchergeschäft grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe.

Kann die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Bei gebrauchten Kraftfahrzeugen muss seit der Erstzulassung mehr als ein Jahr vergangen sein. Außerdem muss der Verbraucher auf die Verkürzung eigens hingewiesen werden und ihr ausdrücklich und gesondert zustimmen.

Ein versteckter Hinweis im Kleingedruckten genügt nicht.

Ist nach einem Jahr automatisch jede Gewährleistung vorbei?

Nein.

Nach einem Jahr kann die Gewährleistung weiterhin bestehen. Schwieriger kann allerdings die Beweisführung werden.

Wer muss beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war?

Tritt der Mangel innerhalb des ersten Jahres bei einem Verbrauchergeschäft hervor, hilft dem Verbraucher grundsätzlich eine gesetzliche Vermutung.

Der Verbraucher muss aber zunächst den Mangel selbst beweisen.

Reicht es, wenn ich sage, dass mein Auto ein Geräusch macht?

In der Regel sollte der Mangel möglichst konkret dokumentiert werden.

Videos, Tonaufnahmen, Fahrbedingungen, Zeugen oder eine gemeinsame Probefahrt können helfen, einen nur unter bestimmten Umständen auftretenden Fehler beweisbar zu machen.

Ist jedes ungewöhnliche Geräusch bei einem Auto ein Mangel?

Nein.

Intensität, Häufigkeit, Ursache, Alter und Zustand des Fahrzeugs spielen eine Rolle.

Bei einem Neufahrzeug ist der Maßstab regelmäßig strenger als bei einem älteren Gebrauchtwagen.

Muss der Händler zuerst reparieren dürfen?

Bei einem behebbaren Mangel hat der Verkäufer grundsätzlich zunächst die Möglichkeit zur Verbesserung.

Erst wenn diese scheitert, verweigert oder unzumutbar verzögert wird, können weitere Rechtsbehelfe wie Preisminderung oder Vertragsauflösung relevant werden.

Darf ich das Auto sofort selbst reparieren lassen?

Nach unserer Auffassung sollte man hier vorsichtig sein.

Wer umfangreiche Reparaturen durchführen lässt, bevor der Verkäufer Gelegenheit zur Prüfung hatte, kann die spätere Beweislage verschlechtern.

Ist ein Verschleißteil automatisch von der Gewährleistung ausgeschlossen?

Nein.

Dass ein Bauteil typischerweise verschleißt, bedeutet nicht, dass jeder Defekt bloß normale Abnützung ist.

Auch Material-, Montage- oder bereits bei Übergabe angelegte Fehler sind möglich.

Kann ich bei einem Gebrauchtwagen wegen Rost vorgehen?

Das hängt vom Alter, Zustand, der vertraglichen Vereinbarung und der Art des Rostschadens ab.

Verdeckte oder sicherheitsrelevante Rostschäden können anders zu beurteilen sein als normale Gebrauchsspuren.

Was bedeutet ein „frisches Pickerl“ beim Gebrauchtwagenkauf?

Ein frisches §-57a-Gutachten kann die berechtigte Erwartung des Käufers an den Fahrzeugzustand mitprägen.

Es schließt versteckte oder sicherheitsrelevante Mängel aber nicht automatisch aus.

Was gilt, wenn mein Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf einen Motorschaden hat?

Ein Motorschaden kurz nach dem Kauf kann ein erheblicher Gewährleistungsfall sein.

Entscheidend ist aber, warum der Motor ausgefallen ist und ob die Ursache bereits bei Übergabe vorhanden oder zumindest angelegt war.

Gerade hier ist häufig ein technisches Sachverständigengutachten entscheidend.

Was ist ein versteckter Mangel beim Gebrauchtwagen?

Ein versteckter Mangel ist vereinfacht ein Fehler, der bei einer üblichen Besichtigung oder Probefahrt nicht ohne Weiteres erkennbar war.

Entscheidend ist dennoch, ob der Mangel rechtlich dem Verkäufer zuzurechnen ist und bereits bei Übergabe vorhanden oder angelegt war.

Was gilt, wenn der Händler sagt, der Schaden sei nur normaler Verschleiß?

Diese Aussage ist nicht automatisch richtig.

Ob tatsächlich normale Abnützung oder ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, hängt unter anderem von Alter, Kilometerstand, Bauteil, Wartungszustand und konkreter Schadensursache ab.

Im Streitfall kann ein Sachverständiger diese Frage klären müssen.

Was kann ich tun, wenn mir ein Auto als unfallfrei verkauft wurde und später ein Vorschaden auftaucht?

Eine ausdrücklich zugesagte Unfallfreiheit kann eine vereinbarte Eigenschaft sein.

Bei einem erheblichen Vorschaden kommen je nach Sachverhalt Gewährleistung, Irrtumsanfechtung und bei bewusster Täuschung weitere Ansprüche in Betracht.

Kann ich ein Auto zurückgeben, wenn der Verkäufer einen Unfallschaden verschwiegen hat?

Das kann möglich sein.

Entscheidend sind insbesondere die Bedeutung des Vorschadens, die Vereinbarungen beim Kauf und die Frage, ob der Verkäufer vom Schaden wusste beziehungsweise eine Unfallfreiheit zugesichert hat.

Bei einem erheblichen verschwiegenen Vorschaden können auch Ansprüche auf Vertragsaufhebung in Betracht kommen.

Welche Beweise sollte ich bei einem verschwiegenen Unfallschaden sichern?

Insbesondere:

  • Fotos
  • Lackschichtmessungen
  • Werkstattberichte
  • Inserat
  • Kaufvertrag
  • Nachrichten beziehungsweise Chats
  • Zeugen des Verkaufsgesprächs
Kann ein privater Autoverkäufer die Gewährleistung ausschließen?

Grundsätzlich ja.

Beim Privatverkauf gelten die zwingenden Schutzbestimmungen des Verbrauchergeschäfts nicht in derselben Weise.

Gilt ein Gewährleistungsausschluss auch dann, wenn der Privatverkäufer „unfallfrei“ zugesichert hat?

Nicht unbedingt.

Ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften oder bewusst verschwiegene Mängel können trotz eines allgemeinen Gewährleistungsausschlusses Ansprüche begründen.

Brauche ich für einen Fahrzeugprozess einen Sachverständigen?

Sehr häufig.

Technische Sachverständigengutachten spielen insbesondere dann eine zentrale Rolle, wenn Ursache, Zeitpunkt des Mangels oder Schadenshöhe strittig sind.

Warum ist eine Rechtsschutzversicherung beim Autokauf wichtig?

Fahrzeugprozesse können wegen Sachverständigenkosten, Gerichtsgebühren und Anwaltskosten teuer werden.

Entscheidend ist allerdings, ob der passende Rechtsschutzbaustein – insbesondere Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz – tatsächlich vereinbart wurde.

Welche Unterlagen sollte ich nach einem Autokauf aufheben?

Insbesondere Inserat, Angebot, Kaufvertrag, Übergabeprotokoll, Serviceheft, §-57a-Gutachten, Werkstattberichte, Rechnungen, Fehlerspeicherprotokolle sowie Fotos und Videos von auftretenden Mängeln.

Dieselskandal

Was ist eine unzulässige Abschalteinrichtung?

Gemeint sind technische oder softwarebasierte Strategien, durch die die Wirksamkeit der Emissionskontrolle unter bestimmten Bedingungen reduziert wird.

Im Dieselkomplex wurden unter anderem Prüfstandserkennungen, temperaturabhängige Steuerungen und weitere an Fahrzustände gekoppelte Strategien thematisiert.

Ist mein Diesel vom Dieselskandal betroffen, auch wenn ich nie ein Rückrufschreiben bekommen habe?

Aus unserer Sicht kann ein Fahrzeug auch ohne Rückrufschreiben betroffen sein.

Ein behördlicher oder herstellerseitiger Rückruf ist nicht die Voraussetzung dafür, dass im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist.

Entscheidend ist die tatsächlich eingesetzte Motor- und Emissionsstrategie.

Kann mein Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung haben, obwohl er die Abgasuntersuchung bestanden hat?

Ja.

Eine erfolgreiche §-57a-Überprüfung beziehungsweise Abgasuntersuchung beweist nicht automatisch, dass sämtliche im Fahrzeug eingesetzten Emissionsstrategien unionsrechtlich zulässig sind.

Das sind unterschiedliche Prüfungsfragen.

Kann ich Schadenersatz verlangen, obwohl mein Diesel technisch problemlos fährt?

Grundsätzlich ja.

Ein Fahrzeug muss nicht liegen bleiben oder einen klassischen technischen Defekt aufweisen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung rechtlich relevant sein kann.

Der Schaden kann bereits darin liegen, dass ein Fahrzeug erworben wurde, das nicht den unionsrechtlichen Anforderungen entsprach.

Ist ein Thermofenster automatisch erlaubt, weil es den Motor schützt?

Nein.

Motorschutz kann rechtlich relevant sein, rechtfertigt eine Reduktion der Abgasreinigung aber nicht automatisch.

Was ist der Unterschied zwischen Thermofenster und Prüfstandserkennung?

Eine klassische Prüfstandserkennung erkennt vereinfacht, dass sich das Fahrzeug in einer Testsituation befindet, und verändert dort die Emissionskontrolle.

Bei einem Thermofenster hängt die Abgasreinigung dagegen beispielsweise von der Außentemperatur ab.

Beides kann eine Abschalteinrichtung darstellen. Ob sie rechtlich zulässig ist, hängt von den konkreten Voraussetzungen ab.

Sind nur Fahrzeuge von Volkswagen vom Dieselskandal betroffen?

Nein.

Der Dieselkomplex betrifft zahlreiche Hersteller und unterschiedliche Motor- und Softwarekonzepte.

Deshalb muss das konkrete Fahrzeug und insbesondere die jeweilige Beweislage geprüft werden.

Ist jeder Diesel aus den Jahren 2008 bis 2018 vom Dieselskandal betroffen?

Aus unserer Sicht: ja.

Wir gehen davon aus, dass bei Dieselfahrzeugen sämtlicher Hersteller mit Erstzulassung im relevanten Zeitraum bis 31. August 2018 unzulässige Abschalteinrichtungen beziehungsweise rechtlich problematische Emissionsstrategien eingesetzt wurden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass wir dies in jedem einzelnen Verfahren automatisch beweisen können.

Die entscheidende Frage ist daher im konkreten Fall häufig nicht mehr, ob wir von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgehen, sondern:

Können wir sie bei genau diesem Fahrzeug, diesem Motor und diesem Softwarestand auch gerichtsfest nachweisen?

Dafür können insbesondere Motorvariante, Baujahr, Abgasnorm, Softwarestand, Rückrufhistorie, technische Unterlagen und die bereits vorhandene Rechtsprechung zum jeweiligen Fahrzeugtyp entscheidend sein.

Ist der Motor EA288 vom Dieselskandal betroffen?

Nach unserer Auffassung können auch Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA288 vom Dieselskandal betroffen sein.

Die Dieselrechtsprechung beschränkt sich längst nicht mehr auf den älteren EA189.

Entscheidend bleibt im einzelnen Verfahren, welche Emissionsstrategien beim konkreten Fahrzeug eingesetzt wurden und wie diese nachgewiesen werden können.

Kann auch ein Euro-6-Diesel vom Dieselskandal betroffen sein?

Ja.

Die Abgasnorm Euro 6 schließt eine unzulässige Abschalteinrichtung nicht aus.

Gerade zahlreiche spätere Dieselverfahren betreffen Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 und andere Motorengenerationen als den ursprünglichen EA189.

Kann ein Fahrzeug ohne offiziellen Rückruf trotzdem manipuliert sein?

Ja.

Ob ein Fahrzeug zurückgerufen wurde, entscheidet nicht darüber, ob tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist.

Rückrufstatus und rechtliche Beurteilung der Motorsteuerung sind voneinander zu unterscheiden.

Wie kann ich feststellen, welche Software oder Motorsteuerung in meinem Diesel verbaut ist?

Relevant können unter anderem Motorkennung, Fahrzeugidentifikationsnummer, Softwarestand, Werkstattunterlagen, Rückrufinformationen sowie technische Herstellerunterlagen sein.

Bei streitigen Verfahren können darüber hinaus Sachverständigengutachten und Erkenntnisse aus Parallelverfahren eine wichtige Rolle spielen.

Kann ich gegen den Hersteller vorgehen, obwohl ich das Auto bei einem Händler gekauft habe?

Ja.

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Ansprüchen gegen den Verkäufer aus dem Kaufvertrag und möglichen eigenständigen Schadenersatzansprüchen gegen den Fahrzeughersteller.

Ein Vertrag unmittelbar mit dem Hersteller ist für einen Herstelleranspruch nicht zwingend erforderlich.

Mein Diesel wurde gebraucht gekauft – habe ich trotzdem Ansprüche gegen den Hersteller?

Das kann der Fall sein.

Ansprüche gegen einen Hersteller sind nicht grundsätzlich auf den Erstkäufer eines Neuwagens beschränkt.

Auch der Käufer eines Gebrauchtwagens kann unter den entsprechenden Voraussetzungen geschädigt sein.

Kann ich trotz Software-Update noch Ansprüche gegen den Hersteller haben?

Ja.

Ein nachträgliches Software-Update beseitigt einen bereits beim Erwerb entstandenen Schaden nicht automatisch.

Außerdem muss im Einzelfall geprüft werden, welche Emissionsstrategie nach dem Update vorhanden ist und welche rechtlichen Folgen das Update tatsächlich hat.

Kann ich nach einem verpflichtenden Rückruf noch klagen?

Grundsätzlich kann auch nach Durchführung eines Rückrufs oder Software-Updates ein Anspruch bestehen.

Entscheidend sind die konkrete Anspruchsgrundlage, das Fahrzeug, die durchgeführte Maßnahme und die Verjährung.

Ein Rückruf bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche zivilrechtlichen Ansprüche erledigt sind.

Soll ich ein angebotenes Software-Update sofort durchführen lassen?

Nach unserer Auffassung kann es sinnvoll sein, vor einem Software-Update zu prüfen, ob der aktuelle Zustand des Fahrzeugs oder andere Beweise zunächst gesichert werden sollten.

Kann ich mein Dieselauto zurückgeben?

Eine Rückabwicklung kann je nach Rechtsgrundlage und Sachverhalt in Betracht kommen.

Dabei kann zu berücksichtigen sein, dass der Käufer das Fahrzeug bereits genutzt hat.

Kann ich mein Auto trotz hoher Kilometerleistung noch zurückgeben?

Eine hohe Kilometerleistung schließt eine Rückabwicklung nicht automatisch aus.

Sie kann aber erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Abrechnung haben, insbesondere wenn für die bisherige Nutzung des Fahrzeugs ein Vorteil anzurechnen ist.

Kann ich das Auto behalten und trotzdem Schadenersatz verlangen?

Ja.

Nach der österreichischen Rechtsprechung kann in bestimmten Fällen der Minderwert des Fahrzeugs als Schaden geltend gemacht werden, während der Käufer das Fahrzeug behält.

Wie hoch kann der Minderwert im Dieselskandal sein?

Kann der konkrete Schaden nicht exakt ermittelt werden, spielt in der österreichischen Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen eine Bandbreite von etwa 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises eine Rolle.

Kann ich im Dieselskandal auch mehr als 15 Prozent des Kaufpreises verlangen?

Ja, wenn ein entsprechend höherer konkreter Schaden nachgewiesen werden kann.

Die häufig genannte Bandbreite von 5 bis 15 Prozent ist keine starre absolute Obergrenze für jeden Einzelfall.

Habe ich noch einen Anspruch, wenn ich mein Dieselauto bereits verkauft habe?

Ein späterer Verkauf beseitigt einen beim Erwerb bereits entstandenen Schaden nicht automatisch.

Kaufpreis, Verkaufspreis, Kilometerstand und Verkaufszeitpunkt können für die Berechnung wichtig sein.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Dieselfall?

Besonders wichtig sind Kaufvertrag oder Rechnung, Finanzierungs- beziehungsweise Leasingunterlagen, Zulassungsschein oder Typenschein, Rückrufschreiben, Software-Update-Unterlagen, Werkstattbestätigungen, Kilometerstand und Unterlagen zu einem späteren Verkauf.

Was mache ich, wenn die Rechtsschutzversicherung meinen Dieselfall ablehnt?

Eine Ablehnung sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Einwände wie fehlende Erfolgsaussichten, Verjährung, fehlender Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz oder verspätete Meldung müssen anhand des konkreten Versicherungsvertrags geprüft werden.

Wann verjähren Ansprüche im Dieselskandal?

Nach unserer Auffassung darf nicht allein auf allgemeine Medienberichte über den Dieselskandal abgestellt werden.

Entscheidend kann vielmehr sein, wann ein konkreter Geschädigter ausreichende Kenntnis davon hatte, dass gerade sein eigenes Fahrzeug betroffen sein könnte.

Die Verjährung sollte deshalb immer anhand des Einzelfalls geprüft werden.

Elektroauto

Ist eine geringere Reichweite beim Elektroauto automatisch ein Mangel?

Nein.

WLTP-Werte sind standardisierte Prüfwerte und nicht automatisch identisch mit der Alltagsreichweite.

Besonders relevant werden konkrete Zusagen oder wesentliche beworbene Eigenschaften.

Mein Elektroauto erreicht im Winter deutlich weniger Reichweite – ist das ein Mangel?

Nicht automatisch.

Niedrige Temperaturen, Heizung, Fahrgeschwindigkeit und andere Faktoren können die Reichweite eines Elektrofahrzeugs erheblich beeinflussen.

Entscheidend ist aber, welche Eigenschaften konkret zugesagt wurden. Hat der Verkäufer beispielsweise ausdrücklich eine bestimmte Winterreichweite zugesichert, kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Was ist wichtiger: WLTP-Reichweite oder eine konkrete Reichweitenzusage des Verkäufers?

Eine konkrete, für den Käufer erkennbar wesentliche Zusage des Verkäufers kann besonders wichtig sein.

Ein allgemeiner WLTP-Wert beschreibt einen standardisierten Prüfzyklus.

Wird dagegen auf konkrete Nachfrage beispielsweise zugesagt, dass ein Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen eine bestimmte Strecke schafft, kann diese Aussage Vertragsinhalt werden.

Kann eine mündliche Reichweitenzusage verbindlich sein?

Ja.

Nennt ein Verkäufer auf konkrete Nachfrage eine bestimmte Sommer- oder Winterreichweite und erkennt er, dass diese für den Käufer kaufentscheidend ist, kann diese Aussage Vertragsinhalt werden.

Hilft dem Händler eine Klausel „Mündliche Nebenabreden sind unwirksam“?

Nicht zwingend.

Hat der Verkäufer zuvor selbst eine für den Käufer erkennbar wesentliche Eigenschaft konkret zugesichert, kann er sich später nicht ohne Weiteres auf eine allgemeine Schriftformklausel zurückziehen.

Kann ich den Kauf eines Elektroautos rückabwickeln, wenn eine zugesagte Reichweite nicht erreicht wird?

Das kann bei einer wesentlichen, kaufentscheidenden Zusage in Betracht kommen.

Der OGH hat bereits einen Fall entschieden, in dem die Nichterreichung einer konkret zugesagten Reichweite zur Aufhebung des Kaufvertrags führte.

Welche Rolle spielt die Batteriekapazität eines Elektroautos?

Eine ausdrücklich beworbene oder zugesicherte Batteriekapazität kann eine wesentliche Produkteigenschaft sein.

Wichtig ist, zwischen Brutto-, Netto- und tatsächlich nutzbarer Kapazität zu unterscheiden.

Kann ich bei einem Elektroauto Ansprüche haben, wenn die nutzbare Batteriekapazität geringer ist als beworben?

Das kann der Fall sein.

Entscheidend ist, welche Batteriekapazität tatsächlich Vertragsinhalt wurde und ob sich die beworbene Angabe auf Brutto-, Netto- oder nutzbare Kapazität bezog.

Weicht die tatsächliche Beschaffenheit bereits bei Übergabe erheblich von der vereinbarten Eigenschaft ab, können Gewährleistungsansprüche in Betracht kommen.

Ist normale Batteriealterung ein Mangel?

Nicht automatisch.

Zu unterscheiden ist zwischen normaler Alterung nach Nutzung und einer bereits von Beginn an vorhandenen Abweichung von der vereinbarten oder beworbenen Batteriekapazität.

Was sollte ich beim Kauf eines Elektroautos konkret fragen?

Sinnvoll sind insbesondere Fragen nach:

  • tatsächlich nutzbarer Batteriekapazität
  • Sommerreichweite
  • Winterreichweite
  • Autobahnreichweite
  • Reichweite mit Heizung
  • Reichweite bei voller Beladung
  • Ladegeschwindigkeit

Konkrete Zusagen sollten nach Möglichkeit schriftlich festgehalten werden.

Wie dokumentiere ich Reichweiten- oder Batterieprobleme richtig?

Hilfreich sind insbesondere:

  • Ladeprotokolle
  • Fotos der Anzeige nach Vollladung
  • Bordcomputerwerte
  • Außentemperatur
  • gefahrene Strecke
  • Geschwindigkeit
  • Verbrauch
  • Werkstattberichte
  • Batterietests
  • Inserat und Prospekt
  • schriftliche Reichweiten- oder Batteriezusagen

Je genauer die tatsächlichen Bedingungen dokumentiert sind, desto besser lässt sich später beurteilen, ob tatsächlich ein rechtlich relevanter Mangel vorliegt.

Sie möchten wissen, ob Sie einen Anspruch haben?

Alternativ erreichen Sie uns unter+43 732 730093office@poduschka.at
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