Zugesagte Reichweite eines Elektroautos
Eine konkrete Zusage über die tatsächliche Reichweite eines Elektrofahrzeugs kann Vertragsinhalt und für die Kaufentscheidung wesentlich werden. Wird beispielsweise ausdrücklich erklärt, dass ein Fahrzeug auch im Winter eine bestimmte Reichweite erreicht, und bleibt die tatsächliche Reichweite erheblich dahinter zurück, kann ein wesentlicher Geschäftsirrtum vorliegen. Besonders bedeutsam ist, dass sich ein Verkäufer nicht ohne Weiteres auf eine Schriftformklausel zurückziehen kann, wenn er selbst zuvor eine konkrete kaufentscheidende mündliche Zusage gemacht hat.
Wann liegt ein Mangel vor?
Eine Ware oder Leistung ist nicht erst dann mangelhaft, wenn sie völlig unbrauchbar ist.
Ein Mangel kann beispielsweise vorliegen, wenn
- eine ausdrücklich zugesagte Eigenschaft fehlt,
- die Ware nicht für den vereinbarten Zweck geeignet ist,
- sie nicht die übliche Beschaffenheit aufweist,
- ihre Haltbarkeit hinter dem Erwartbaren zurückbleibt,
- Zubehör oder Anleitungen fehlen,
- eine Montage mangelhaft ausgeführt wurde,
- Software oder digitale Funktionen nicht ordnungsgemäß funktionieren,
- notwendige Updates nicht bereitgestellt werden.
Gerade bei modernen Produkten ist daher nicht nur die Hardware entscheidend. Auch Software, digitale Funktionen und Updates können Teil der geschuldeten Vertragsmäßigkeit sein.
Was bedeutet Preisminderung?
Bei der Preisminderung bleibt der Vertrag bestehen.
Der Verbraucher behält die Ware, der Preis wird aber entsprechend dem geringeren Wert der mangelhaften Ware herabgesetzt.
Die Preisminderung wird daher nicht einfach nach Gefühl festgelegt.
Entscheidend ist grundsätzlich das Verhältnis zwischen
dem Wert der mangelhaften Ware
und
dem Wert, den die Ware in mangelfreiem Zustand gehabt hätte.
Wann kann ich den Vertrag auflösen?
Eine Vertragsauflösung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn
- die Herstellung des mangelfreien Zustands scheitert,
- sie verweigert wird,
- sie nicht rechtzeitig erfolgt,
- erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen,
- oder der Mangel entsprechend schwerwiegend ist.
Bei nur geringfügigen Mängeln ist eine Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach der Auflösung ist die Ware grundsätzlich zurückzugeben und der Kaufpreis zurückzuerstatten.